BVPI - Prüfingenieure
BVPI - Prüfingenieure

Bautechnische Prüfung in Deutschland

Aus Artikel 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich für den Gesetzgeber die Verpflichtung, Schäden infolge des Versagens baulicher Anlagen von Nutzern und von der Öffentlichkeit fernzuhalten. Umgesetzt wird diese Verpflichtung in Deutschland über die unabhängige bautechnische Prüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip. Von den Obersten Bauaufsichtsbehörden anerkannte Prüfingenieure erfüllen im Auftrag des Staates diese hoheitliche Aufgabe. mehr ...

Der Prüfingenieur prüft i.d.R. im Auftrag der Bauaufsicht bzw. des Bauherrn (im Kenntnisgabe- und vereinfachten Genehmigungsverfahren) die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie anerkannten Regeln der Technik hinsichtlich der Standsicherheit und des Brandschutzes. Der Prüfingenieur ist als beliehener Unternehmer in das behördliche Verfahren eingegliedert, ist hoheitlich tätig und unterliegt der Fachaufsicht der Obersten Bauaufsichtsbehörden. Bautechnische Prüfung umfasst die:

• Prüfung der Nachweise der Standsicherheit und des konstruktiven Brandschutzes
• Prüfung der Ausführungsplanung
• stichprobenhafte Überwachung der Bauausführung

Kontakt

BVS GmbH

Wilhelm-Haas-Str. 6
70771 Leinfelden-Echterdingen
(Oberaichen)

Telefon: +49 711 601 716 0
Telefax : +49 711 601 716 99

E-mail : info@bvs-bw.com

Bauproduktenverordnung

Hartmut Kalleja - Präsident der BVPI

Sicherheit ist nicht verhandelbar

Dr.-Ing. Hartmut Kalleja
Präsident der BVPI

Studie

Studie Wirksamkeit Bautechnischen Prüfung

Studie zur Wirksamkeit der Bautechnischen Prüfung, vpi-Brandenburg

Rechtsgrundlagen

Bauordnungsrecht

Bauordnungsrecht ist Ländersache

Das Bauen und auch das Prüfwesen sind in Deutschland föderal organisiert. Gesetzliche Grundlage für das Bauen im Bereich des privaten und gewerblichen Hochbaus bilden die Landesbauordnungen der 16 Bundesländer. Diese regeln in unterschiedlicher Weise die Prüfpflicht für Bauvorhaben.

Für die Verkehrsträger Straße, Wasserstraße und Eisenbahnen sind besondere Regelungen zu beachten.

Abrechnung

Gebühren für die bautechnische Prüfung sind vom Gesetzgeber klar geregelt.

Die Abrechnung der Gebühren für die bautechnische Prüfung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnungen in den Bundesländern.

Die Bewertung und Abrechnung erfolgt über die Bewertungs- und Verrechnungsstelle (BVS).

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