Ermittlung der Gebühren
Die Ermittlung der Gebühren für die bautechnische Prüfung in Baden-Württemberg erfolgt auf Grundlage der Gebührenverordnungen des Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen GebVO MLW und der Bauprüfverordnung BauPrüfVO.
Dabei erfolgt die Bewertung und Abrechnung von allen Prüfaufträgen durch die Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure in Baden-Württemberg (BVS) direkt an den Bauherrn.
Die BVS ist eine Service-Einrichtung für die Bauherren und die Prüfingenieure für Bautechnik. Diese werden durch die BVS von Verwaltungsarbeiten entlastet, was den Bauherrn mit kürzeren Bearbeitungszeiten zugutekommt. Als neutrale Stelle, legt die BVS objektiv und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen die Randbedingungen (anrechenbare Bauwerte, Bauwerksklassen und Gebührenanteile etc.) gemäß den Gebührenverordnungen fest. Damit werden eventuelle Differenzen zwischen Bauherrn und Prüfingenieur von vornherein vermieden.
Auf Wunsch erstellt die BVS auch bereits im Voraus vorläufige Gebührenermittlungen, damit der Bauherr rechtzeitig über anfallende Gebühren informiert ist. Dieses gilt für privat erteilte Prüfaufträge ebenso wie für behördliche Prüfaufträge.